Gestern ging es in einer Sondersitzung um Änderungen der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach. Insgesamt standen sechs Änderungen zur Diskussion. Fünf davon waren unstrittig, weil sie auf Anpassungen des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) und der Kommunalwahlordnung (KWahlO) zurückgehen.
Eine Änderung jedoch sorgte für berechtigte Kritik: Die Verwaltung schlug vor, die Stimmauszählung künftig nicht mehr am Montag nach der Wahl, sondern erst am darauffolgenden Samstag vorzunehmen. Als Begründung wurde angeführt, dass sich die Zahl der Wahlberechtigten seit 2020 von rund 61.000 auf etwa 75.000 erhöht habe. Bei gleichbleibender Wahlbeteiligung wären etwa 1.800 Stimmen mehr auszuzählen. Bereits 2020 sei die Auszählung am Montag nur mit Mühe zu bewältigen gewesen.
Doch genau das wirft Fragen auf: Wenn die Schwierigkeiten 2020 bereits bekannt waren – warum wurde damals keine Lösung entwickelt? Stattdessen wird nun vorgeschlagen, die Auszählung zu verschieben und die Veröffentlichung der Ergebnisse weiter nach hinten zu schieben.
Als vom Rat entsandtes Mitglied im Integrationsrat habe ich miterlebt, wie die gewählten Mitglieder diesen Vorschlag aufgenommen haben. Viele sahen darin nicht nur eine organisatorische Änderung, sondern auch ein Zeichen mangelnder Wertschätzung gegenüber ihrer Arbeit. Deshalb habe ich angeregt, ein Votum der gewählten Mitglieder einzuholen.
Das Ergebnis war eindeutig: Alle gewählten Mitglieder des Integrationsrates lehnten die geplante Änderung ab. Ich selbst habe mich bei der Abstimmung enthalten, weil ich der Meinung bin, dass diese Entscheidung allein den gewählten Vertreterinnen und Vertretern zusteht.
Für mich ist klar: Das Votum der gewählten Mitglieder muss ernst genommen werden. Die FDP-Ratsfraktion wird im Hauptausschuss und im Rat gegen diese Änderung stimmen.
„Die gewählten Mitglieder des Integrationsrates leisten engagierte Arbeit – ihr einstimmiges Votum sollte gehört und respektiert werden.“