Die Debatte um die Abschaffung des § 265a Strafgesetzbuch ist richtig und überfällig. Schon lange fordern viele Menschen, § 265a abschaffen zu lassen. Gemeint ist damit vor allem das sogenannte „Erschleichen von Leistungen“, also etwa das Fahren ohne Fahrschein im öffentlichen Nahverkehr.
Für mich ist klar: Wer ohne Ticket fährt, handelt nicht richtig. Natürlich darf das nicht folgenlos bleiben. Aber dafür braucht es kein Strafrecht. Es gibt bereits andere Mittel, die angemessen und wirksam sind: erhöhte Beförderungsentgelte, zivilrechtliche Forderungen und Kontrollen durch die Verkehrsunternehmen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Fehlverhalten sanktioniert werden soll. Die entscheidende Frage lautet: Muss der Staat dafür wirklich mit dem Strafrecht reagieren?
Meine Antwort ist eindeutig: nein.
Strafrecht muss das letzte Mittel des Staates bleiben
Das Strafrecht ist das schärfste Mittel, das ein Staat einsetzen kann. Genau deshalb darf es nicht für alles und jedes genutzt werden. Ein freiheitlicher Rechtsstaat muss unterscheiden zwischen schwerem Unrecht und alltäglichem Fehlverhalten.
Wer jede Regelverletzung sofort kriminalisieren will, denkt nicht rechtsstaatlich, sondern reflexhaft. Denn nicht alles, was falsch ist, muss automatisch eine Straftat sein.
Gerade beim § 265a zeigt sich das sehr deutlich. Wer ohne Fahrschein fährt, kann dafür bereits heute belangt werden. Dafür braucht es keine zusätzliche Kriminalisierung. Ein Staat, der Maß hält, reagiert verhältnismäßig – und nicht mit dem Strafrichter als Standardantwort.
Verhältnismäßigkeit ist kein Zeichen von Schwäche
Ich halte die Abschaffung des § 265a auch deshalb für richtig, weil sie ein klares Signal sendet: Der Staat muss nicht überall maximale Härte zeigen, sondern vernünftig handeln.
Verhältnismäßigkeit ist keine Schwäche. Verhältnismäßigkeit ist Stärke. Sie zeigt, dass ein Rechtsstaat unterscheiden kann, was wirklich strafwürdig ist und was eben nicht.
Hinzu kommt: Die bisherige Regelung trifft oft Menschen, die ohnehin in schwierigen sozialen Situationen leben. Wer sich ein Ticket nicht leisten kann, gerät schnell in einen Kreislauf aus Forderungen, Verfahren und weiterer Belastung. Das löst keine Probleme. Es verschärft sie häufig nur.
Deshalb ist die Entkriminalisierung richtig: nicht, weil Regelverstöße egal wären, sondern weil der Staat Maß halten muss.
Die CDU misst mit zweierlei Maß
Besonders unverständlich finde ich deshalb die Haltung der CDU, die an der Strafbarkeit festhalten will. Dahinter steht im Kern das Argument, wer Leistungen erschleicht, müsse strafrechtlich verfolgt werden.
Auf den ersten Blick klingt das konsequent. Tatsächlich ist es das aber nicht.
Denn wenn diese Logik wirklich gelten soll, dann müsste sie auch in anderen Bereichen angewendet werden. Und genau an dieser Stelle wird es politisch interessant.
Parktickets sind auch Tickets
Wer das Erschleichen einer Beförderungsleistung unbedingt im Strafrecht halten will, muss sich eine einfache Frage gefallen lassen: Warum gilt dieselbe Härte dann nicht auch für Parkleistungen?
Natürlich ist das rechtlich nicht exakt derselbe Tatbestand. Aber politisch ist der Vergleich absolut berechtigt. Denn auch beim Parken geht es darum, dass jemand eine Leistung oder einen öffentlichen Raum nutzt, ohne das dafür vorgesehene Entgelt zu entrichten.
Wenn also schon das bewusste Umgehen einer alltäglichen Zahlungspflicht strafrechtlich verfolgt werden soll, dann müsste das nach derselben Logik auch für das Erschleichen von Parkleistungen gelten.
Genau das fordert die CDU aber nicht. Beim Parken genügen plötzlich Verwarnungen, Gebühren und Ordnungswidrigkeiten. Beim Fahrschein dagegen soll es das Strafrecht sein.
Und genau daran wird deutlich, dass diese Argumentation nicht konsequent ist. Es geht offenbar nicht um einen klaren rechtsstaatlichen Maßstab, sondern um eine selektive Empörung. Das überzeugt mich nicht.
Ein moderner Rechtsstaat muss Maß halten
Für mich ist deshalb klar: Wer Ordnung und Fairness will, braucht nicht automatisch das Strafrecht. Ein moderner Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht dadurch, dass er bei Bagatellen besonders hart auftritt. Er zeigt sie dadurch, dass er angemessen, klug und verhältnismäßig handelt.
Wer ohne Fahrschein fährt, soll zahlen. Aber er oder sie gehört deshalb nicht kriminalisiert.
Die Abschaffung des § 265a StGB wäre deshalb ein richtiger Schritt: für ein modernes Strafrecht, für mehr Verhältnismäßigkeit und für einen Staat, der nicht symbolisch Härte demonstriert, sondern vernünftig handelt.
