Lachgas in Mönchengladbach: Warum wir den Verkauf an Minderjährige verbieten wollen
In Mönchengladbach ist es derzeit legal, dass Jugendliche Lachgas kaufen und konsumieren – ein Zustand, den wir nicht länger hinnehmen wollen. Deshalb haben wir als FDP-Fraktion gemeinsam mit der CDU einen Antrag in den Stadtrat eingebracht: Der Verkauf sowie die Abgabe und Weitergabe von Distickstoffmonoxid (Lachgas) an Minderjährige soll durch eine ordnungsbehördliche Verordnung verboten werden.
Was ist Lachgas – und warum ist es problematisch?
Lachgas, chemisch Distickstoffmonoxid (N₂O), wird medizinisch als Narkosemittel eingesetzt, findet aber zunehmend als Rauschmittel bei Jugendlichen Verbreitung. Die Substanz wirkt schnell und intensiv: Euphorie, kurze Glücksgefühle und eine veränderte Wahrnehmung gehören zu den häufig beschriebenen Effekten. Doch diese scheinbar harmlose Wirkung täuscht über die gesundheitlichen Risiken hinweg.
Gesundheitliche Gefahren für junge Menschen
Akuter Konsum führt nicht selten zu Schwindel, Gleichgewichtsstörungen und Übelkeit. Viel gravierender sind jedoch die langfristigen Folgen: Die Inhalation von Lachgas kann die Aufnahme von Vitamin B12 blockieren, was zu schweren neurologischen Schäden führen kann. Dazu zählen Taubheitsgefühle, Lähmungen und sogar dauerhafte Schädigungen des Rückenmarks. In mehreren Ländern wird bereits vor einer zunehmenden Zahl an Notaufnahmen wegen Lachgaskonsums gewarnt. Auch Todesfälle durch Ersticken sind dokumentiert.
Andere Städte sind bereits weiter
In Städten wie Dortmund und Osnabrück wurden bereits ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen, die den Verkauf an Minderjährige verbieten. Auch Bonn arbeitet an ähnlichen Maßnahmen. Diese Beispiele zeigen: Es gibt rechtlich tragfähige Wege, wie Kommunen handeln können – wenn sie den politischen Willen dazu haben.
Unsere Verantwortung: Jetzt handeln
Bereits im April 2025 wurde im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung ein Prüfauftrag beschlossen, der die Verwaltung aufforderte, eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten. Damals haben wir deutlich gemacht: Sollte die Verwaltung untätig bleiben, werden wir selbst aktiv. Da bis zur Ratssitzung im Mai keine Vorlage erarbeitet wurde und auch für die nächste Sitzung kein entsprechender Tagesordnungspunkt vorgesehen war, haben wir nun einen eigenen Antrag eingebracht. Dieser wird am 9. Juli im Rat beraten.
Was wir fordern
Wir fordern eine ordnungsbehördliche Verordnung, die den Verkauf sowie die Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im gesamten Stadtgebiet verbietet. Dabei orientieren wir uns an bestehenden Regelungen in anderen Städten. Ziel ist es, Jugendliche zu schützen, bevor gesundheitliche Schäden entstehen – nicht erst danach zu reagieren.
Fazit
Die Verbreitung von Lachgas unter Jugendlichen ist ein ernstzunehmendes Problem. Wir sehen es als unsere Pflicht an, hier nicht länger zuzuschauen. Gesundheitsschutz ist keine Frage der Zuständigkeit, sondern der Haltung. Deshalb handeln wir – konsequent, pragmatisch und verantwortungsvoll.
Und wir sind überzeugt: Auch in Mönchengladbach ist es Zeit, nicht nur zu reden – sondern endlich zu machen.